1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 9.5.2016 -
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten für das Gutachten der Sachverständigen Dr. S... vom 17.12.2018. Die Kosten für dieses Gutachten werden niedergeschlagen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Der Streitwert für beide Instanzen wird auf bis zu 60.200,00 € festgesetzt.
5. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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