Die Berufung der Beklagten gegen das am 8.2.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) -
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses Urteil und das mit der Berufung angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 12.000,00 € festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger hat ursprünglich von der Beklagten zu 1, Frau I... B..., dem Beklagten zu 2, dem ...hof e.V., der Beklagten zu 3, der E... Ltd. und der Beklagten zu 4, Frau K... H... die Räumung und Herausgabe der im Grundbuch von B... Blatt 1... unter lfd. Nr. ... verzeichneten Grundstücke Flur ..., Flurstück X, A und B verlangt. Der Kläger hat noch in erster Instanz die Klagen gegen die Beklagten zu 1 und 4 zurückgenommen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|