Auf die Berufungen beider Parteien wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 23.02.2016 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 453,08 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf jeweils € 113,27 seit dem 01.09., 01.10., 03.11. und 01.12.2015 zu zahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere € 752,04 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf jeweils € 125,34 seit dem 01.01., 02.02., 01.03., 01.04., 03.05. und 01.06.2016 zu zahlen.
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