I.
Streitig ist im Einspruchsverfahren, ob die Antragstellerin im Jahr 2001 einen Auflösungsverlust nach § 17 Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) erlitten hat, der nach § 10 d Abs. 1 Satz 1 EStG auf das Jahr 2000 zurückzutragen ist.
Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird auf die Einspruchsentscheidung vom 15. Mai 2006, die Akten und die von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze Bezug genommen.
Die Antragsteller beantragen sinngemäß,
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|