FG Baden-Württemberg - Urteil vom 01.08.2007
1 K 51/06
Normen:
EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; AO (1977) § 42 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 54

Realisierung von Spekulationsverlusten; Gestaltungsmissbrauch

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.08.2007 - Aktenzeichen 1 K 51/06

DRsp Nr. 2007/18670

Realisierung von Spekulationsverlusten; Gestaltungsmissbrauch

1. Der Ver- und Ankauf von Wertpapieren am gleichen Tag und in gleicher Zahl zur Realisierung von Spekulationsverlusten innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist ist kein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO (entgegen Urteil des FG Schleswig-Holstein v. 14.9.2006, 5 K 286/03). 2. Die Realisierung von Verlusten ist kein besonderes, rechtfertigungsbedürftiges Privileg, sondern notwendige Folge eines an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ausgerichteten Steuersystems. 3. Die spezielle Regelung von Verlustentstehung und Verlustausgleich in § 23 EStG liefert keine tragfähigen Anhaltspunkte, die den Wiederankauf von Wertpapieren, deren Veräußerung zur Realisierung von Spekulationsverlusten führte, als eine Steuerumgehung erscheinen lassen.

Normenkette:

EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; AO (1977) § 42 ;

Tatbestand:

Streitig ist die steuerliche Anerkennung von Spekulationsverlusten aus der Veräußerung von Wertpapieren, die am gleichen Tag und in gleicher Anzahl wieder gekauft wurden.