BFH - Urteil vom 19.09.2002
X R 160/97
Normen:
EStG § 15 Abs. 2 ; GewStG § 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 890
ZfIR 2004, 85

Realteilung einer GbR und gewerblicher Grundstückshandel

BFH, Urteil vom 19.09.2002 - Aktenzeichen X R 160/97

DRsp Nr. 2003/8108

Realteilung einer GbR und gewerblicher Grundstückshandel

1. Übernimmt ein Gesellschafter im Wege einer Realteilung Eigentumswohnungen von einer GbR und veräußert diese später, sind die Veräußerungen bei der Prüfung der sog. Drei-Objekt-Grenze zur Feststellung eines gewerblichen Grundstückshandels zu berücksichtigen.2. Liegen besondere Umstände vor, wie z.B. die Branchennähe des Steuerpflichtigen und eine Vielzahl von veräußerten Objekten, können auch nach Ablauf der Fünf-Jahres-Frist veräußerte Objekte in den gewerblichen Grundstückshandel einzubeziehen sein.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2 ; GewStG § 2 ;

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Bauunternehmer. In der Zeit bis 1994 tätigte er folgende Immobiliengeschäfte:

1. Am 21. Juni 1988 erwarb er die Eigentumswohnung in A, A-Straße für 145 000 DM und veräußerte sie --nach zwischenzeitlicher Vermietung-- am 16. November 1990 für 220 000 DM.

2. Am 21. August 1989 erwarb er das Einfamilienhaus in B, B-Straße für 42 500 DM und veräußerte es --nach zwischenzeitlicher Vermietung-- am 31. Juli 1992 für 79 000 DM.