BFH vom 17.02.1994
VIII R 12/93

Realteilung einer Personengesellschaft mit Spitzenausgleich

BFH, vom 17.02.1994 - Aktenzeichen VIII R 12/93

DRsp Nr. 1997/8610

Realteilung einer Personengesellschaft mit Spitzenausgleich

1. Zahlt bei einer Realteilung mit Buchwertfortführung ein Realteiler dem anderen einen sog. Spitzenausgleich, kann für den daraus resultierenden Gewinn die Steuerbegünstigung der §§ 16, 34 EStG nicht beansprucht werden. 2. Der leistungsverpflichtete Gesellschafter hat die Buchwerte um die nachträglichen Anschaffungskosten in Höhe der Ausgleichszahlungen aufzustocken. Dazu gehört auch die Aktivierung eines derivativ erworbenen Geschäftswerts.

Für die Praxis: