Realteilung einer Personengesellschaft mit Spitzenausgleich
BFH, vom 17.02.1994 - Aktenzeichen VIII R 12/93
DRsp Nr. 1997/8610
Realteilung einer Personengesellschaft mit Spitzenausgleich
1. Zahlt bei einer Realteilung mit Buchwertfortführung ein Realteiler dem anderen einen sog. Spitzenausgleich, kann für den daraus resultierenden Gewinn die Steuerbegünstigung der §§ 16, 34EStG nicht beansprucht werden.2. Der leistungsverpflichtete Gesellschafter hat die Buchwerte um die nachträglichen Anschaffungskosten in Höhe der Ausgleichszahlungen aufzustocken. Dazu gehört auch die Aktivierung eines derivativ erworbenen Geschäftswerts.
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