Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) war bis zu seinem Ausscheiden am 2. Oktober 1992 Gesellschafter-Geschäftsführer der P-GmbH.
Aufgrund einer Vereinbarung mit der U-GmbH vom 28. Januar 1991 sollte der Kläger von dieser für die Vermittlung von Zuschüssen brutto 228 000 DM, sowie zur Abgeltung der Geschäftsführung und aller Tätigkeiten bis zum 31. Dezember 1991 jeweils brutto 228 000 DM für 1990 und 1991 erhalten.
Aufgrund einer Steuerfahndungsprüfung ergab sich, dass der Kläger mit Datum vom 3. März 1992 eine Rechnung gegenüber der P-GmbH folgenden Inhalts erstellt hatte:
"... Gemäß Vereinbarung vom 28. Januar 1991 berechne ich wie folgt:
Geschäftsführung für das Jahr 1990 200.000 DM
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|