Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 17.04.2018 -
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde.
3.Der Streitwert für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde wird auf 681,09 € festgesetzt.
I.
Umstritten ist ein Anspruch auf weitere Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung in Höhe von 681,09 €.
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