Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 7. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts Bamberg vom 12. Juni 2019 wird auf Kosten des Antragsgegners zurückgewiesen.
Wert: 2.000 €
I.
Das Verfahren hat die Anfechtung der Vaterschaft des Antragsgegners durch die Kindesmutter (Antragstellerin) zum Gegenstand.
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