FG Düsseldorf - Urteil vom 10.08.2022
4 K 879/21 AO
Normen:
DSGVO Art. 15 Abs. 1;

Recht einer Person auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen und verarbeiteten Daten i.R.d. Außenprüfung

FG Düsseldorf, Urteil vom 10.08.2022 - Aktenzeichen 4 K 879/21 AO

DRsp Nr. 2023/1786

Recht einer Person auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen und verarbeiteten Daten i.R.d. Außenprüfung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

DSGVO Art. 15 Abs. 1;

Tatbestand

Das beklagte Finanzamt ordnete mit Verfügung vom 21. April 2020 eine Außenprüfung bei der Klägerin an, die sich unter anderem auf die Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer für die Jahre 2016 bis 2018 beziehen sollte. Nach dem Beginn der Prüfung forderte die Prüferin die Klägerin mit Schreiben vom 26. Oktober 2020 unter anderem auf, Aufträge und Stundenzettel der Arbeitnehmer, Arbeitsnachweise sowie Kostenvoranschläge und Angebote zu übersenden. Diesen Unterlagen komme besondere Bedeutung zu, weil die Klägerin in einer anonymen Anzeige beschuldigt worden sei, Überstunden "schwarz ausbezahlt" und Erlöse "schwarz vereinnahmt" zu haben.

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