Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1 bis 5 werden der Beschluss des 27. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 21. Februar 2017 und der Beschluss des Amtsgerichts - Registergericht - Essen vom 10. November 2016 aufgehoben.
Das Amtsgericht - Registergericht - wird angewiesen, die Eintragung des Namens der Beteiligten zu 1 gemäß dem Hauptantrag der Beteiligten vorzunehmen.
I.
Die Beteiligte zu 1 ist eine seit Juni 1999 mit dem Namen "Rechtsanwälte Dr. H. & Partner" im Partnerschaftsregister eingetragene Partnerschaft von Rechtsanwälten. Im März 2005 wurde das Ausscheiden des namensgebenden Partners Dr. H. im Register eingetragen. Der Name der Partnerschaft wurde mit der Einwilligung Dr. H. unverändert fortgeführt. Die derzeitigen Partner, die Beteiligten zu 2 bis 5, führen keinen Doktortitel.
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