Auf die Revision des Klägers und der Drittwiderbeklagten wird der Beschluss des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Bamberg vom 25. Februar 2016 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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