Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mainz vom 23.08.2019, Az.
Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft zu erteilen über Anzahl und Inhalt der zwischen dem Beklagten und dem Kläger geschlossenen Beratungsverträge.
2.Der Beklagte wird verurteilt, die nach seiner Auskunft zwischen dem Beklagten und dem Kläger geschlossenen Beratungsverträge in Kopie an den Kläger herauszugeben.
II.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
III. IV.
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