Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt vom 09.03.2021 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Wert zweiter Instanz beträgt 10.977,40.- €.
Die zulässige Berufung bleibt in der Sache ohne Erfolg.
Der Senat verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf seinen Hinweisbeschluss vom 12. November 2021.
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