Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 101.681,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.01.2017 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der durch die Nebenintervention verursachen Kosten, die die Streithelferin selbst zu tragen hat.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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