Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 30.12.2015 abgeändert.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen PKW A ... mit der nachstehenden Ausstattung Zug um Zug gegen Herausgabe des PKW A ... mit der Fahrgestellnummer ... herauszugeben und zu übereignen:
Fahrzeug:
... Modell A ...
... Schwarz ...
... Stoff ...
Serienausstattung:
...
Sonderausstattung:
...
3. 4. 5. 6. 7.
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