Die Berufung des Klägers gegen das am 24.01.2022 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Gießen (Az.:
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 14.721,00 EUR festgesetzt.
I.
Der Kläger macht gegen die Beklagte Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vorhandensein vermeintlich unzulässiger Abschalteinrichtungen und Prüfstandserkennung in seinem Fahrzeug geltend.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|