OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 07.12.2022
14 U 190/22
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Kassel, vom 08.07.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 2432/20

Rechte des Käufers eines angeblich vom sog. Diesem-Abgasskandal betroffenen Pkw VW Tiguan mit Motor EA 288

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.12.2022 - Aktenzeichen 14 U 190/22

DRsp Nr. 2023/6824

Rechte des Käufers eines angeblich vom sog. Diesem-Abgasskandal betroffenen Pkw VW Tiguan mit Motor EA 288

Das klägerische Vorbringen, der Motor seines Fahrzeugs vom Typ EA 288 sei mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters ausgestattet, reicht für sich genommen nicht aus, um eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch den Motorenhersteller darzulegen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 8. Juli 2022 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kassel wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Das vorliegende Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 826; BGB § 31;

Gründe

I.

Von einer Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil mit Darstellung etwaiger Änderungen und Ergänzungen gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO wird gemäß § 540 Abs. 2 ZPO i. V. m § 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen, weil die Revision nicht zugelassen wurde und ein Rechtsmittel gegen das Urteil deshalb bei einer Beschwer der Parteien von jeweils nicht mehr als 20.000 Euro gemäß §§ 542 Abs. 1, 543 Abs. 1, 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO unstatthaft ist.

II.