Die Berufung des Klägers gegen das am 14. Juli 2021 verkündete Einzelrichterurteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Stendal wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
und beschlossen:
Der Gebührenstreitwert für das Berufungsverfahren wird für die Zeit bis zum 21. August 2022 auf 20.504,64 € und für die Zeit danach auf 19.594,58 € festgesetzt.
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