Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts München II vom 10.05.2019, Az.
Auf die Berufung des Klägers wird die Beklagte ferner verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 218,40 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 19.09.2020 zu bezahlen.
3.Im übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
4.Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 16 % und die Beklagte 84 %.
5.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
6.Die Revision wird nicht zugelassen.
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