OLG München - Endurteil vom 15.10.2020
23 U 2839/19
Normen:
BGB § 826 Abs. 1; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG München II, vom 10.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 5363/18

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

OLG München, Endurteil vom 15.10.2020 - Aktenzeichen 23 U 2839/19

DRsp Nr. 2020/16067

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

1. Die Volkswagen AG hat als Herstellerin des Dieselmotors EA 189 potentielle Käufer sittenwidrig geschädigt. 2. Als Rechtsfolge ist der Käufer von dem geschlossenen, von ihm so ungewollten Autokaufvertrag zu befreien. Dabei sind im Wege der Vorteilsausgleichung von ihm gezogene Nutzung (hier: auf der Basis einer angenommenen Gesamtlaufleistung von 300.000 km) in Abzug zu bringen.

Tenor

1.

Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts München II vom 10.05.2019, Az. 13 O 5363/18, in Ziffer 1. dahin abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 11.092,29 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20. Dezember 2018 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Pkw Skoda Octavia mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer ...96.

2.

Auf die Berufung des Klägers wird die Beklagte ferner verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 218,40 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 19.09.2020 zu bezahlen.

3.

Im übrigen wird die Berufung des Klägers zurückgewiesen.

4.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 16 % und die Beklagte 84 %.

5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

6.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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