Die Berufung des Klägers gegen das am 22.09.2020 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Potsdam i.d.F. des Berichtigungsbeschlusses vom 09.11.2020, Aktenzeichen
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|