OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 09.08.2022
6 U 100/21
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Hanau, vom 29.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 864/20

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.08.2022 - Aktenzeichen 6 U 100/21

DRsp Nr. 2022/17974

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

1. Das Inverkehrbringen von Fahrzeugen, deren Motorsteuerungssoftware bewusst und gewollt so programmiert war, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten wurden, sodass das Kraftfahrtbundesamt infolge einer grundlegenden strategischen Entscheidung bei der Motorenentwicklung systematisch getäuscht wurde, stellt sich als objektiv sittenwidrig dar. 2. Die Aufwärmfunktion bei 3.0l-Dieselmotoren der Marke Audi ist als unzulässige Abschalteinrichtung nach Art. 5 Abs. 2 S. 1 der VO (EG) Nr. 715/2007 zu bewerten, die neben einer erhöhten Belastung der Umwelt mit Stickoxiden auch mit der Gefahr einherging, dass bei einer Aufdeckung dieses Sachverhalts eine Betriebsbeschränkung oder -untersagung hinsichtlich der betroffenen Fahrzeuge hätte erfolgen können. 3. Dem Käufer eines mit einem solchen Aggregat ausgestatteten Fahrzeugs ist im Sinne des § 249 Abs. 1 BGB ein Schaden entstanden, der in dem Abschluss des Kaufvertrags über das mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehene Fahrzeug liegt.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 29.4.2021 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hanau teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt,