Die Berufung der Klägerin gegen das am 22.07.2021 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Gießen (Az.:
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 9.896,25 € festgesetzt.
I.
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