1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Chemnitz vom 27.04.2022 -
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist ebenso wie das erstinstanzliche Urteil ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
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