OLG Stuttgart - Urteil vom 18.06.2020
19 U 108/19
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Stuttgart, vom 09.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 468/18

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw bei Erwerb des Fahrzeugs im März 2017

OLG Stuttgart, Urteil vom 18.06.2020 - Aktenzeichen 19 U 108/19

DRsp Nr. 2020/17375

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw bei Erwerb des Fahrzeugs im März 2017

Das Inverkehrbringen eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Fahrzeugs rechtfertigt grundsätzlich den Vorwurf einer sittenwidrigen Schädigung im Sinne von § 826 BGB. Jedoch kann infolge des Bekanntwerdens der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei dem Motor EA 189 und den von der Herstellerin insoweit ergriffenen Maßnahmen jedenfalls ab Anfang 2016 nicht mehr von einer sittenwidrigen Veranlassung der Schädigung von Käufern gebrauchter Dieselfahrzeuge mit dem Motor EA 189 ausgegangen werden. Denn die von der Herstellerin ergriffenen Maßnahmen waren jedenfalls nach Inhalt und Umfang ausreichend, um die Öffentlichkeit sowie die Besitzer betroffener Dieselfahrzeuge über das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu informieren.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 09.05.2019, Az. 12 O 468/18, abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 09.05.2019, Az. 12 O 468/18 wird zurückgewiesen.

3.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.

4. 5.