Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 09.05.2019, Az.
Die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 09.05.2019, Az.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.
4. 5.
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