OLG Karlsruhe - Urteil vom 08.06.2021
17 U 1162/19
Normen:
BGB § 31;
Fundstellen:
BB 2021, 1537
Vorinstanzen:
LG Karlsruhe, vom 26.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 8/19

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw bei Nichtausübung eines in einem Darlehensvertrag vereinbarten Rückgaberechts

OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.06.2021 - Aktenzeichen 17 U 1162/19

DRsp Nr. 2021/9522

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw bei Nichtausübung eines in einem Darlehensvertrag vereinbarten Rückgaberechts

1. Die Nichtausübung eines, in einem Darlehensvertrag vereinbarten, sog. "verbrieften Rückgaberechts" schließt den Schadensersatzanspruch eines Käufers eines finanzierten Fahrzeugs (Motor EA 189) wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung (§ 826 BGB) gegen die Herstellerin des Motors grundsätzlich nicht aus. Die Vereinbarung des Rückgaberechts steht der Annahme eines Schadens nicht entgegen. Zudem lässt die Nichtausübung des Rückgaberechts nach Bekanntwerden des sog. Abgasskandals grundsätzlich weder die Kausalität für den entstandenen Schaden entfallen noch ist dem Käufer die Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs gemäß § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB oder § 242 BGB verwehrt.2. Zur Schadensberechnung im Falle des finanzierten Kaufs; zum Schadensumfang und zur Anrechnung der Nutzungsentschädigung auch auf den Finanzierungsaufwand im Wege der Vorteilsausgleichung, ggf. bis zur Erschöpfung beider Positionen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 13. April 2021 - VI ZR 274/20 -, juris Rn. 12 ff., 20).

Tenor

I. 1. - - 2. II. III. IV. V.