Auf die Berufung des Klägers wird das am 30.03.2021 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.274,96 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.07.2020 zu zahlen.
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