OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 01.12.2022
8 U 95/22
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Gießen, vom 06.04.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 448/21

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw mit einem Motor vom Typ EA 897 bei Erwerb im Jahr 2020Rechtsfolgen des Aufspielens eines Software-Updates

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 01.12.2022 - Aktenzeichen 8 U 95/22

DRsp Nr. 2023/12047

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw mit einem Motor vom Typ EA 897 bei Erwerb im Jahr 2020 Rechtsfolgen des Aufspielens eines Software-Updates

1. Es stellt ein vorsätzliches sittenwidriges Verhalten im Sinne von § 826 BGB dar, wenn der Hersteller von Kraftfahrzeugen oder Motoren auf der Grundlage einer für seinen Konzern getroffenen grundlegenden strategischen Entscheidung bei der Motorentwicklung im eigenen Kosten- und damit auch im Gewinninteresse durch bewusste und gewollte Täuschung des KBA systematisch, langjährig und in hohen Stückzahlen Fahrzeuge in den Verkehr bringt, deren Motorsteuerungssoftware bewusst und gewollt so programmiert ist, dass die gesetzlichen Abgaswerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. 2. Eine sittenwidrige Schädigung des Erwerbes eines solchen Fahrzeugs kommt aber nur in Betracht, wenn die unzulässige, mit einer Täuschung des KBA verbundene Abschalteinrichtung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages noch vorhanden ist. Dies ist nicht der Fall, wenn inzwischen ein in Abstimmung mit dem KBA entwickeltes und von diesem ausdrücklich freigegebenes Software-Update aufgespielt worden ist und die Motorsteuerungssoftware den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Tenor