1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 14.10.2019, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 27.345,03 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.01.2019 zu zahlen Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs VW Tiguan Sport&Style 4Motion 2,0 TDI, FIN .... Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die angefochtene Entscheidung ist nach Maßgabe der Ziffer 1 ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 56.634,99 € festgesetzt.
Wegen des Sach- und Streitstandes 1. Instanz wird auf den Tatbestand der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen.
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