Der Antrag des Klägers auf Aussetzung des Rechtsstreits gem. § 148 ZPO (analog) wird abgelehnt.
2.Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts Würzburg vom 13.09.2021 (Az.:
Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
4.Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Würzburg sowie dieser Beschluss sindohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
5.
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