LG Gießen, vom 22.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 681/19
Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen PkwBeginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den MotorenherstellerVoraussetzungen eines Anspruchs gemäß § 852 BGB nach Verjährung von Schadensersatzansprüchen
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 21.01.2021 - Aktenzeichen 19 U 170/20
DRsp Nr. 2023/9700
Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen PkwBeginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den MotorenherstellerVoraussetzungen eines Anspruchs gemäß § 852BGB nach Verjährung von Schadensersatzansprüchen
1. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund des sog. Diesel-Abgasskandals begann mit Ablauf des Jahres 2015 zu laufen, da ab dem allgemeinen Bekanntwerden des Dieselskandals im Herbst 2015 die subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2BGB in Form der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen in der Person eines Käufers erfüllt waren.2. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs hinsichtlich der dem Hersteller verbliebenen Bereicherung setzt zumindest Vortrag des Klägers voraus, dass und in welcher Höhe der Motorenhersteller überhaupt etwas aus dem Fahrzeugverkauf erlangt hat.
Tenor
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.