Die Berufung der Klägerin gegen das am 30.04.2020 verkündete Urteil der 36. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Jede Partei kann die gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die jeweilige Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche der Klägerin, deren Fahrzeug G. F. vom sogenannten "Abgas-Skandal" betroffen ist.
1. 2. 3. 1. 2. 3.
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