Auf die Berufung der Beklagten wird das am 04.09.2019 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden dem Kläger auferlegt.
Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagtenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche des Klägers, dessen Fahrzeug A. W. G. Diesel vom sogenannten "Abgas-Skandal" betroffen ist.
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