OLG Oldenburg - Urteil vom 02.10.2019
5 U 47/19
Normen:
BGB § 31; BGB § 826; BGB § 849;
Vorinstanzen:
LG Oldenburg, vom 11.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 1275/18

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen PkwRechtsfolgen der Zurverfügungstellung eines Updates der Motorsteuerungs-Software durch den Hersteller

OLG Oldenburg, Urteil vom 02.10.2019 - Aktenzeichen 5 U 47/19

DRsp Nr. 2021/13533

Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw Rechtsfolgen der Zurverfügungstellung eines Updates der Motorsteuerungs-Software durch den Hersteller

1. Das Inverkehrbringen des Motors EA 189 stellt eine vorsätzlich sittenwidri-ge Schädigung jener Käufer dar, die ein Fahrzeug mit diesem Motor erwor-ben haben, jedenfalls soweit zum Zeitpunkt des Erwerbs ein vom KBA ge-nehmigtes Softwareupdate, das die Abschalteinrichtung eliminiert, noch nicht vorgelegen hat. 2. Dass die Beklagte später nach Kaufvertragsschluss ein entsprechendes Update zur Verfügung gestellt hat, lässt den Schadensersatzanspruch nicht nachträglich entfallen. 3. Der Kaufpreis ist gemäß § 849 BGB zu verzinsen, wobei der zu verrech-nende Nutzungsersatz zu berücksichtigen ist.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg vom 11. Januar 2019 teilweise geändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Klägerin und der Berufung der Beklagten im Übrigen insgesamt neu gefasst wie folgt:

1) Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs (...) 1,6 TDI mit der Fahrgestellnummer (...) zu zahlen:

a) 3005,98 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2.5.2018,

b) 1.818,45 €.