Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des LG Ingolstadt vom 27.02.2020 (
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 15.076,06 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 24.01.2019 Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeugs A. TDI mit der Fahrgestellnummer ... zu zahlen.
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