Die Berufung des Klägers gegen das am 10.01.2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 10.000 € Euro festgesetzt.
I.
Wie bereits im Hinweisbeschluss des Senats vom 23.05.2017 ausgeführt, stellt sich der Sach- und Streitstand der Klage wie folgt dar:
Die Parteien streiten um Gewährleistungsansprüche des Klägers aus einem Gebrauchtfahrzeugkauf vom 29.10.2013.
1. 2. 3. 4. 1. 3.
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