OLG Stuttgart - Urteil vom 25.06.2020
2 U 483/19
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Stuttgart, vom 18.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 21 O 530/18

Rechte des Käufers eines von sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen PkwRechtsfolgen der Aufhebung des Kaufvertrages und des Abschlusses eines Leasingvertrages über dasselbe Fahrzeug während des Laufs des Rechtsstreits

OLG Stuttgart, Urteil vom 25.06.2020 - Aktenzeichen 2 U 483/19

DRsp Nr. 2021/962

Rechte des Käufers eines von sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw Rechtsfolgen der Aufhebung des Kaufvertrages und des Abschlusses eines Leasingvertrages über dasselbe Fahrzeug während des Laufs des Rechtsstreits

1. Der Käufer eines Kraftfahrzeuges, das mit einer nach Artikel 5 Absatz 2 Satz 1 VO 715/2007/EG unzulässigen Abschalteinrichtung in Verkehr gebracht worden ist, hat grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 826 BGB, wenn zwischen der als sittenwidrig einzustufenden Täuschung durch die Herstellerin über das Vorhandensein einer solchen Einrichtung und dem Kaufvertrag ein Zurechnungszusammenhang besteht 2. Ist der ursprünglich geschlossene Kaufvertrag über das Fahrzeug während des laufenden Rechtsstreits einvernehmlich aufgehoben worden und hat der Kläger nach Erwerb des Fahrzeugs durch eine Bank mit dieser einen Leasingvertrag über dasselbe Fahrzeug abgeschlossen, so stellt dieser neue Vertragsschluss einen anderen Streitgegenstand dar, der nicht Gegenstand des Rechtsstreits ist.

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 21. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Stuttgart vom 18. September 2019 (Az.: 21 O 530/18) wird

zurückgewiesen .

II.

Auf die Berufung der Beklagten wird das unter Ziffer I. genannte Urteil abgeändert und wie folgt neugefasst :

Die Klage wird abgewiesen.

III. IV. V.