Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 21. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Stuttgart vom 18. September 2019 (Az.:
zurückgewiesen .
II.Auf die Berufung der Beklagten wird das unter Ziffer I. genannte Urteil abgeändert und wie folgt neugefasst :
Die Klage wird abgewiesen.
III. IV. V.
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