Die Berufung der Klägerin gegen das am 12.08.2020 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden (Az.:
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 36.043,47 EUR festgesetzt.
I.
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