Die Berufung der Kläger gegen das am 21.02.2020 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil des Landgerichts ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Berufungsstreitwert wird auf 24.855,44 € festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages.
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