I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 18.10.2017, Az
II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Streitwert wird auf 3.765,31 EUR festgesetzt.
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