Der Schuldnerin wird zur Durchführung des Rechtsbeschwerdeverfahrens gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Verden vom 7. Januar 2008 Prozesskostenhilfe bewilligt. Sie hat monatliche Raten von 45 EUR ab 1. Juni 2009 an die Bundeskasse zu zahlen. Ihr wird Rechtsanwalt Dr. Schott beigeordnet.
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Verden vom 7. Januar 2008 wird auf Kosten der Schuldnerin zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 7.266 EUR festgesetzt.
I.
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