I.
Die Beteiligten streiten darum, ob die vom Kläger und Revisionskläger (Kläger) in den Streitjahren (1998 bis 2002) erzielten Einkünfte aus Beratungsleistungen der Gewerbesteuer unterliegen oder solche aus freiberuflicher Tätigkeit sind.
Nach dem Abitur an einem Wirtschaftsgymnasium und der Ausbildung zum Agrarfachwirt schloss der Kläger ein Magisterstudium in den Fächern Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft und neuere Geschichte ab.
Er war zunächst u.a. politischer Referent beim ... sodann Assistent des Vorstands beim ... In dieser Eigenschaft arbeitete er als Pressereferent und Redakteur des ...blattes.
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