Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Viechtach - Grundbuchamt vom 13. September 2016 wird zurückgewiesen.
II.Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
III.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligen zu 1 und 2 sind als Miteigentümer von Wohnungseigentum verbunden mit Sondereigentum an insgesamt vier Wohnungen eines Ferienparks im Grundbuch eingetragen.
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