Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Limburg vom 11. November 2016, Az.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für die Berufung wird auf 20.000,- € festgesetzt.
I.
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