Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass der Senat gemäß § 522 Abs. 2 ZPO beabsichtigt, ihre Berufung gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal vom 24.11.2017 durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
2.Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme und gegebenenfalls Rücknahme der Berufung bis zum 12.06.2018.
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