I. Mit Aufhebungsvertrag vom 20. April 1995 wurde das Arbeitsverhältnis der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) bei der Einzelfirma A zum 30. April 1995 aufgehoben und eine Abfindung von ... DM vereinbart; das Unternehmen stellte seine Tätigkeit wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten ein. Gleichfalls mit Vertrag vom 20. April 1995 schloss die Klägerin einen neuen Arbeitsvertrag mit der am 3. April 1995 gegründeten Firma A-GmbH, an der GmbH war u.a. der Inhaber des ehemaligen Einzelunternehmens beteiligt.
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