Die Beschwerde wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 23.545,08 Euro festgesetzt.
Die Beschwerde hat keinen Erfolg.
Der Senat ist bei der Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung auf die Prüfung der von dem Rechtsmittelführer fristgerecht dargelegten Gründe beschränkt (§
der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung nach §
Das Verwaltungsgericht hat diesen - in zeitlicher Hinsicht ("bis zum rechtskräftigen Abschluss des parallelen Beschwerdeverfahrens") von vornherein zu weit gehenden,
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