Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- Euro (2.500,- Euro je Antragstellerin) festgesetzt.
I.
Die Antragstellerinnen wenden sich gegen die Anordnungen des Landratsamts A ... vom 6. September 2018 betreffend den Betrieb eines Lebensmittelmarktes.
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