Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Streitig ist, ob das beklagte Finanzamt (FA) die Steuervergünstigung des § 6a Satz 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) zu Recht nicht gewährt hat.
Die Klägerin, eine 100%ige Tochter der X AG, wurde 2017 gegründet und im April 2017 ins Handelsregister eingetragen. Gesellschaftszweck der Klägerin ist der Erwerb, Verkauf und das Verwalten von eigenen Immobilien.
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